Eine Perspektive aus Deutschland

von | Jan. 27, 2017

60 Jahre „Römische Verträge“ – 24/25. März 2017 „Im festen Willen, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen; entschlossen, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen; (…) entschlossen, durch diesen Zusammenschluss (…) Frieden und Freiheit zu wahren und […]

60 Jahre „Römische Verträge“ – 24/25. März 2017

„Im festen Willen, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen; entschlossen, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen; (…) entschlossen, durch diesen Zusammenschluss (…) Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen“, haben am 25. März 1957 sechs europäische Länder (Deutschland, Frankreich, Italien, Benelux-Staaten) beschlossen, die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ zu gründen und diese auf die Grundlage von Frieden, Versöhnung und Zusammenarbeit zu stellen, wie es zu Beginn des Vertrages heißt. Zugleich wurden auch alle anderen europäischen Nationen eingeladen, „sich diesen Bestrebungen anzuschließen“.

Die Gründung der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ war weit mehr als die Suche nach wirtschaftlichen Vorteilen, denn: Der französische Außenminister Robert Schuman (1886-1963) hatte schon zu Beginn der 1950er Jahre deutlich gemacht, dass der Frieden in Europa nur dann hinreichend gesichert werden könne, wenn es gelinge, kriegswichtige Güter wie Kohle oder Stahl gemeinsam zu kontrollieren. Und mehr noch: Dass Deutschland nur 12 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg hier als gleichwertiger Partner eines Vertrages akzeptiert wurde, war ein entscheidender Schritt zur Versöhnung auf dem europäischen Kontinent, die maßgeblich durch die Versöhnung zwischen Frankreich und Deutschland geprägt wurde.

Seit 1992 steht die Europäische Union für die politische Einheit des Kontinents. Doch dies ist ohne den in Rom unterzeichneten Vertrag über die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ (deswegen: „Römische Verträge“) nicht denkbar. Und so ist dieser Vertrag als Geburtsurkunde eines geeinten Europas zu verstehen, auch wenn er sich im Detail mit Ein- und Ausfuhrbestimmungen, Umgang mit Zöllen, Schiedsgerichten, Ausrichtung der Wirtschaftspolitik, Bewegungsfreiheit von Waren und der Einrichtung von Ausschüssen befasst. Wichtig ist die Intention, mit der er geschlossen wurde – und die ist in der Präambel klar benannt: ein Zusammenschluss, um Schranken zu beseitigen, Frieden und Freiheit zu wahren, Fortschritt zu fördern und so die Lebensbedingungen der Menschen in Europa zu verbessern – und dies in Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Kriegsgegner Deutschland, das nun ein gleichberechtigtes Mitglied in der Wirtschaftsgemeinschaft wurde.

 

 

von PD Dr. Schwester Nicole Grochowina, Christusbruderschaft Selbitz, Historikerin, Mitglied des Europäisches Leitungskomitees von Miteinander für Europa und Mitglied des Ökumene-Fachausschusses der bayerischen Landeskirche

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